Rechtsprechung
ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- LAG Schleswig-Holstein, 17.11.1997 - 5 Sa 184/97
Auszug aus ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06
Entgegen der Ansicht des LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 17.11.1997 - 5 Sa 184/97) verstößt eine Kündigung, die wegen zu erwartender Fehlzeiten als Folge von Versuchen künstlicher Befruchtung ausgesprochen wird, bereits gegen § 612 a BGB.Das LAG Schleswig-Holstein hat diese Vorschrift in seinem Urteil vom 17.11.1997 - 5 Sa 184/97 - nicht geprüft, obwohl dies durchaus nahe gelegen hätte (so schon Schiek/Horstkötter in NZA 1998, 863 (864).
- LAG Hamm, 18.12.1987 - 17 Sa 1295/87
Auszug aus ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06
Darüber hinaus hält die Rechtsprechung als subjektives Moment eine Maßregelungsabsicht des Arbeitgebers in dem Sinn für erforderlich, dass die Rechtsausübung des Arbeitnehmers für die Maßnahme oder Vereinbarung seitens des Arbeitgebers nicht nur in irgendeiner Weise auch ursächlich und nicht nur äußerer Anlass sein darf, sondern für das Verhalten des Arbeitgebers der tragende Beweggrund, d.h. das wesentliche Motiv sein muss (vgl. z.B. BAG NZA 1988, 18; LAG Hamm DB 1988, 917). - LAG Hamm, 20.03.2007 - 19 Sa 248/07
Kündigung wegen Schwangerschaft?
Auszug aus ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06
Zugeordnete Dokumente [Rechtsprechung] LAG Hamm vom 20.03.2007, 19 Sa 248/07: Ausfallrisiko wegen geplanter künstlicher Befruchtung ist kein Kündigungsgrund .
- BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86
Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot
Auszug aus ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06
Darüber hinaus hält die Rechtsprechung als subjektives Moment eine Maßregelungsabsicht des Arbeitgebers in dem Sinn für erforderlich, dass die Rechtsausübung des Arbeitnehmers für die Maßnahme oder Vereinbarung seitens des Arbeitgebers nicht nur in irgendeiner Weise auch ursächlich und nicht nur äußerer Anlass sein darf, sondern für das Verhalten des Arbeitgebers der tragende Beweggrund, d.h. das wesentliche Motiv sein muss (vgl. z.B. BAG NZA 1988, 18; LAG Hamm DB 1988, 917). - EuGH, 30.06.1998 - C-394/96
Brown
Auszug aus ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06
Die Entlastung wegen der Schwangerschaft oder aus einem wesentlichen auf der Schwangerschaft beruhenden Grund stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts und damit ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG (jetzt in der dem 05.10.2002 geltenden Fassung Art. 1 - 3 der Richtlinie 2002/73/EG) dar, weil sie nur bei weiblichen Arbeitnehmern in Betracht kommt (vgl. hierzu bereits EuGH NZA 1998, 871). - BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75
Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit
Auszug aus ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06
Sie ist zu ermitteln im Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung, nicht etwa im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Entlassung des Arbeitnehmers (so schon BAG AP Nr. 8 zu § 611 BGB Treuepflicht, auch AP Nr. 11 zu § 23 KSchG 1969). - BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03
Kündigungsschutz
Auszug aus ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06
Die Beurteilung erfolgt in der Regel mit Hilfe eine Rückblicks auf die bisherige Beschäftigungssituation und eine Vorschau auf die geplante Entwicklung (so BAG Urteil vom 22.01.2004 - 2 AZR 237/03). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06
Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. hierzu grundsätzlich BAG GS vom 27.02.1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB - Beschäftigungspflicht) der sich die Kammer anschließt, begründet.